AGB
Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH)
Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH) sind die Geschäftsbedingungen, unter denen die in den Niederlanden ansässigen HOGA-Betriebe, wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Betriebe (einschließlich Catering-Betrieben, Partyservice-Betrieben u.dergl.) HOGA-Dienstleistungen erbringen und HOGA-Verträge abschließen.
Die UVH sind beim Landgericht und der Industrie- und Handelskammer in Den Haag hinterlegt.
Für weitere Informationen gehen Sie nach khn.nl/uvh-du
HAUSORDNUNG – Van der Valk Hotel Drachten
Diese Hausordnung gilt für alle Gäste und Besucher des Van der Valk Hotel Drachten. Mit dem Betreten und/oder dem Aufenthalt im Hotel erklären Sie sich mit dieser Hausordnung einverstanden.
1. Allgemeine Bestimmungen
- Allen Anweisungen der Hotelmitarbeiter, die mit Sicherheit, Ordnung und der Einhaltung dieser Hausordnung zusammenhängen, ist jederzeit Folge zu leisten.
- Gäste haben sich so zu verhalten, dass keine Belästigung oder Störung für andere Gäste, Mitarbeiter oder Anwohner entsteht.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, Gästen, die gegen die Hausordnung verstoßen, den Zutritt zum Hotel zu verweigern.
- Jegliche Schäden an Eigentum des Hotels oder Dritter, die durch Fahrlässigkeit oder durch Handlungen eines Gastes, dessen Besuchers oder • - Begleiters verursacht werden, können dem betreffenden Gast in Rechnung gestellt werden, sofern diese Schäden nachweislich sind.
- Das Hotel kann bei Ankunft eine Kaution erheben. Nach dem Check-out und nachdem das Zimmer kontrolliert und in gutem Zustand befunden wurde, wird die Kaution zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich an den Gast, der sich beim Check-in legitimiert hat. Die Einbehaltung (eines Teils) der Kaution erfolgt nur bei nachweislichen Schäden oder Kosten, die eindeutig vom Gast verursacht wurden.
- Beim Check-in ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen.
- Der Check-in ist nur für Gäste ab 18 Jahren möglich.
- Gäste lassen ihre persönlichen Gegenstände nicht unbeaufsichtigt. Van der Valk Hotel Drachten haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, es sei denn, es liegt nachweisbare Fahrlässigkeit seitens des Hotels vor.
- Das Parken auf dem Gelände des Van der Valk Hotel Drachten ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr.
- Wir respektieren Ihre Privatsphäre während Ihres Aufenthalts. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, das Zimmer bei Verstößen gegen die Hausordnung, bei Belästigung, in Notfällen oder bei anderen dringenden Umständen zu betreten, wobei dies so diskret und sorgfältig wie möglich geschieht.
2. Videoüberwachung
Im und um das Hotel wird Videoüberwachung zum Schutz der Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Eigentum eingesetzt. Die Aufnahmen können bei Vorfällen oder Notfällen als unterstützendes Material verwendet und gegebenenfalls an zuständige Behörden weitergegeben werden.
3. Verbotene Handlungen
Innerhalb des Van der Valk Hotel Drachten ist es verboten:
- In Hotelzimmern oder öffentlichen Bereichen zu rauchen. Bei Verstoß wird eine Geldstrafe von €150,00 erhoben.
- (Weiche) Drogen, einschließlich Lachgaspatronen, zu besitzen, zu konsumieren, zu handeln oder zurückzulassen.
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen.
- Gegen Bezahlung Gäste im Hotelzimmer zum Zweck sexueller Aktivitäten zu empfangen.
- Ein Zimmer auf eigenen Namen zu reservieren, ohne selbst darin zu übernachten.
- Mit mehr Personen in einem Zimmer zu übernachten, als für dieses Zimmer gebucht ist.
- Besucher im Hotelzimmer ohne Zustimmung des Hotels zu empfangen.
- (Teelicht-)Kerzen anzuzünden oder Partydekorationen im Zimmer anzubringen.
- Den Akku eines E-Bikes im Hotelzimmer aufzuladen; hierfür sind die vorgesehenen Ladestationen im Fahrradabstellraum zu nutzen.
- Mitarbeiter oder andere Gäste ohne deren Zustimmung zu filmen oder zu fotografieren.
- Mahlzeiten von externen Anbietern ohne Zustimmung der Rezeption ins Hotel liefern zu lassen.
- Brandmelder zu blockieren oder außer Betrieb zu setzen. Wird durch das Verhalten eines Gastes der Feueralarm ausgelöst und muss die Feuerwehr unnötig ausrücken, werden die Anfahrtskosten in Höhe von €275,00 vollständig dem betreffenden Gast in Rechnung gestellt.
- Bei Verstößen wie extremer Verschmutzung, unbefugter Nutzung des Zimmers oder Feiern/Partys können bei nachweislichem Schaden oder Fahrlässigkeit Kosten zwischen €25,00 und maximal €250,00 erhoben werden, abhängig von Schwere und Begründung der Situation.
4. Belästigung
Es ist nicht gestattet, andere Gäste zu belästigen oder zu stören. Unter Belästigung versteht man unter anderem laute Musik, lärmendes Verhalten, aggressives oder einschüchterndes Auftreten sowie die Störung der Nachtruhe anderer Gäste. Entstehen durch das Verhalten eines Gastes Belästigungen, können daraus resultierende Kosten dem Gast nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese nachweislich sind und aus der Fahrlässigkeit des Gastes resultieren. Der Gast haftet für Schäden, die dem Hotel infolge von Belästigungen entstehen, einschließlich Kosten für Entschädigungen an andere Gäste, zusätzliche Reinigung oder Umsatzverluste.
5. Null-Toleranz-Politik und Verstöße
Das Hotel verfolgt eine Null-Toleranz-Politik. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Gast aufgefordert werden, das Hotel unverzüglich zu verlassen. In diesem Fall:
Erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Eine gezahlte Kaution kann nur bei nachweislichem Schaden oder Kosten einbehalten werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann das Hotel interne Vermerke zum Zwecke der Sicherheit und des Geschäftsbetriebs anlegen. Diese Daten werden ausschließlich intern verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie einer festgelegten Aufbewahrungsfrist gespeichert.
6. Nachtruhe
Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr werden die Gäste gebeten, besonders Rücksicht auf die Nachtruhe anderer Gäste zu nehmen.
In allen Fällen, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Geschäftsleitung des Van der Valk Hotel Drachten.