AGB

Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH)

Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH) sind die Geschäftsbedingungen, unter denen die in den Niederlanden ansässigen HOGA-Betriebe, wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Betriebe (einschließlich Catering-Betrieben, Partyservice-Betrieben u.dergl.) HOGA-Dienstleistungen erbringen und HOGA-Verträge abschließen.

Die UVH sind beim Landgericht und der Industrie- und Handelskammer in Den Haag hinterlegt.

Für weitere Informationen gehen Sie nach khn.nl/uvh-du

Sonstige Bedingungen

  • Alle Anweisungen des Hotelpersonals, die sich auf die Hausordnung beziehen, müssen befolgt werden.

  • Während Ihrer Anwesenheit werden Sie das Eigentum von {%HotelName%} und Dritten benutzen, es ist verboten, Diebstahl oder Vandalismus zu begehen.

  • {%HotelName%} kann jederzeit eine Kaution erheben. Nachdem die Zimmer beim Check-out überprüft und für in Ordnung befunden wurden, wird Ihnen die Kaution zurückerstattet. Die Kaution wird nur dem Gast zurückerstattet, der sich beim Check-in ausgewiesen hat.

  • Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Der Check-in ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Personen unter 18 Jahren müssen die Erlaubnis eines Elternteils/Erziehungsberechtigten haben und diese auf Nachfrage nachweisen können.

ES IST NICHT ERLAUBT ZU:

  • Rauchen im Hotel. Das Rauchen ist in allen unseren Zimmern und öffentlichen Bereichen verboten. Wenn Sie im Zimmer oder in einem öffentlichen Bereich rauchen, sehen wir uns gezwungen, Ihnen eine Geldstrafe von 150,00 € aufzuerlegen.

  • Besitz, Gebrauch oder Handel von (weichen) Drogen (einschließlich Lachgaspatronen) oder Waffen während Ihres Aufenthalts. Eventuelle Restbestände an Lachgas können nicht abgeholt werden und werden vernichtet.

  • Die entgeltliche Beherbergung von Gästen im Zimmer zum Zwecke sexueller Aktivitäten.

  • Sich mit mehr Personen im Raum aufhalten, als für ihn reserviert sind, und Besucher im Raum empfangen.

  • Das Abbrennen von Kerzen (Waxine) im Zimmer und/oder das Aufstellen von Partydekoration. Wenn Partydekoration gefunden wird, berechnen wir eine Reinigungsgebühr von € 25,00 pro Stunde.

  • Abkleben und/oder Entfernen oder sonstiges Entschärfen von Rauchmeldern. Für das Abkleben, Entfernen oder Entschärfen von Rauchmeldern wird eine Strafe von € 150,00 erhoben.

  • Anmieten eines Zimmers auf Ihren Namen, ohne selbst im Zimmer zu wohnen.

  • Belästigung anderer, z.B. durch laute Musik, unangenehmes Verhalten oder Lärm jeglicher Art.

  • Wenn der Feueralarm durch Ihr Verhalten ausgelöst wird und die Feuerwehr unnötigerweise in das Zimmer kommen muss, stellen wir Ihnen die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Höhe von 275,00 € in Rechnung.

Sie müssen das Zimmer in demselben Zustand verlassen, in dem Sie es vorgefunden haben. Wir haben eine einmalige Verwarnungsregelung. Wird diese nicht befolgt, müssen Sie das Hotel sofort verlassen. Das Geld wird nicht zurückerstattet und die geleistete Kaution wird einbehalten. Außerdem werden Sie auf die schwarze Liste gesetzt, was für alle Van der Valk Hotels gilt.